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Stand: 17.12.2020 · M. Kerk
Wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus gibt es in der Kirchenmusik einige Einschränkungen:
Gemeindegesang ist im Gottesdienst seit dem 16.12.2020 nicht mehr erlaubt.
Ob und in welcher Form Chor- und Ensembleproben stattfinden, ist vom aktuellen Infektionsgeschehen abhängig und kann bei der Chorleitung erfragt werden.
Planungen sind nur kurzfristig möglich und hängen stets von den grundsätzlichen Hygiene-Vorgaben des Erzbistums ab:
Neueste Infos des Erzbistums Köln
Corona-Infos der Stabsstelle Kirchenmusik
Aktuelle Coronaschutzverordnungen/Hygienestandards in NRW