Corona-Update

23.11.21, 17:00
Matthias Haschke u.a. m.
Corona-Virus (c) Vektor Kunst auf pixabay

Das Corona-Virus beeinflusst nun schon seit über 1 1/2 Jahren unser aller Leben.

Weil nahezu täglich neue Situationen entstehen, werden wir ab sofort an dieser Stelle immer die neuesten Meldungen zum Thema Corona veröffentlichen. Zumindest soweit sie unser Gemeindeleben betreffen.

23. 11. 2021 - ab sofort gelten die 3-G-Regeln und die Maskenpflicht!

Sicher haben Sie die Nachrichten über die steigenden Corona-Zahlen verfolgt. Deswegen werden wir auch bei unseren Gottesdiensten reagieren müssen. Zu Ihrer Sicherheit werden wir von allen Besucherinnen und Besuchern einen Nachweis im Sinne der 3-G-Regelung verlangen, damit nur geimpfte und genesene sowie getestete Personen in die Kirche eingelassen werden.

Sie brauchen sich nicht für die Gottesdienste anmelden! Aber halten Sie bitte beim Betreten der Kirche einen Nachweis bereit, wenn Sie geimpft oder genesen sind. Bei den erforderlichen Tests gilt eine Gültigkeitsfrist von 48 Stunden für einen PCR-Test und von 24 Stunden für einen Schnelltest. Impfen geht einfacher!

Bitte denken Sie daran, dass die Gemeindemitglieder, die sie alle am Eingang willkommen heißen, nicht „schuld an den Kontrollen“ sind, sondern erst den reibungslosen Zugang zum Gottesdienst möglich machen. Von daher verdienen diese ehrenamtlich Tätigen unseren Dank und nicht eine Diskussion über Sinn und Unsinn der Corona-Regeln.

Im Gottesdienst selbst gilt ab sofort wieder die schon bekannte Maskenpflicht während der gesamten Aufenthaltsdauer.

28. 9. 2021 - Keine Anmeldungen zum Gottesdienst mehr erforderlich!

Das Erzbistum Köln hat seine Regeln für Gottesdienste an die geltende Coronaschutzverordnung des Landes angepasst. Der kirchliche 3G-Modus ermöglicht uns, Freiheiten zurückzugewinnen und zugleich dem Sicherheitsbedürfnis Rechnung zu tragen. 

Ab sofort gilt in allen vier Kirchen des Wuppertaler Westens:

1. Die Anmeldepflicht für unsere Gottesdienste entfällt. 

2. Es gilt die 3-G-Regel: Der Nachweis entweder einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder eines Negativtests (max. 48 Stunden alt) ist am Eingang vorzuzeigen. Es erfolgt keine Dokumentation, nur eine Sichtkontrolle.

3. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren brauchen keinen Nachweis. 

4. Maskenpflicht: Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske entfällt am Sitzplatz. Beim Singen sowie beim Bewegen im Kirchenraum besteht weiterhin für alle Gläubigen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (FFP2-Maske oder OP-Maske).

5. Es muss kein Mindestabstand mehr eingehalten werden. 

6. Wer keinen Nachweis vorzeigen kann, ist nicht vom Gottesdienst ausgeschlossen! Es werden hierfür ausreichend Plätze zur Verfügung gestellt, zwischen denen weiterhin der Mindestabstand besteht.

 

In diesem Zusammenhang bedanken wir uns ganz herzlich bei allen Helferinnen und Helfern, die in der Vorbereitung der Gottesdienste und bei der Einlasskontrolle an den Kirchtüren mitgeholfen haben, dass die Messen überhaupt gefeiert werden konnten.

 

7. 9. 2021 - Gemeindegesang ist wieder möglich!

Ab dem Wochenende 11./12. September ist der Gemeindegesang in unseren Gottesdiensten in begrenztem Umfang wieder möglich. Wir freuen uns darüber, auch wenn wir dabei die Masken aufbehalten müssen.
Unbedingt erforderlich sind FFP2-Masken (OP-Masken sind nicht zulässig).
Weiterhin gelten die Abstandsregeln und die bekannte Sitzordnung.

29. 6. 2021 - erste Lockerungen machen Hoffnung

Die Zahlen, die für die Corona-Einschränkungen wichtig sind, haben sich glücklicherweise in den letzten Wochen deutlich nach unten entwickelt. Dadurch sind Lockerungen möglich, doch Vorsicht ist nach wie vor angeraten..

Auch auf die Gottesdienste und das Gemeindeleben hat dies Auswirkungen, wie der V-Express der WZ am 29. 6. 2021 berichtete. Zum Presseartikel. 

Bei schönem Wetter können Gottesdienste im Freien stattfinden. Dann darf auch wieder mit allen gesungen werden.

 

26. 3. 2021 - Ostergottesdienste genehmigt!

Nach verschiedenen Irritationen in dieser Woche über neuerliche Corona-Beschränkungen steht nunmehr fest, dass Gottesdienste über die Osterfeiertage möglich sind. Selbstverständlich unter Beachtung aller unbedingt erforderlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften.

Um mehr Gläubigen den Besuch eines Gottesdienstes während der Osterfeiertage zu ermöglichen, findet die Feier der Osternacht unter freiem Himmel um 21.00 Uhr auf dem Lienhardplatz in Vohwinkel statt. Zu allen Feiern sind Anmeldungen unbedingt erforderlich und ab sofort möglich. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt.

5. 3. 2021

Vor einem Jahr, am 15. März 2020, begann der erste Lockdown in unserem Land. Seitdem bestimmt die Corona-Pandemie vieles in unserem Leben. 

Einladung zum Jahrgedächtnis am 13./14. 3.

18. 2. 2021:

Nach dem Gottesdienst am Aschermittwoch wurde an unserer Kirche St. Mariä Empfängnis der vierte Gedenkort für die Opfer der Pandemie errichtet.

Wir denken an die Corona-Toten!

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Wuppertaler Westen

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42329 Wuppertal

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