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Am 8./9. November finden die nächsten Kirchenvorstandswahlen statt. Erstmals ist ähnlich den Pfarrgemeinderatswahlen auch bei der Kirchenvorstandswahl das Wahlrecht erweitert. Wenn Sie außerhalb der Grenzen unserer Kirchengemeinde wohnen, aber bei uns das aktive Wahlrecht wahrnehmen möchten, können Sie sich auf Antrag in die Wählerliste aufnehmen lassen. Die Frist dazu endet am 7. Juni.
Den Antrag dazu erhalten Sie über die Seite des Erzbistums Köln, aber auch über unser Pfarrbüro.