- Start
- Aktuelles
- Glaube im Leben
- Lebendige Gemeinde
- Offene Begegnungsmöglichkeiten
- Kinder und Familien
- Jugendliche und junge Erwachsene
- Erwachsenene und Senioren
- Kirchenmusik
- Ökumene
- Kirchen & Einrichtungen
- Kontakt & Hilfe
-
Am 8. und 9. November werden in unseren Gemeinden neue Kirchenvorstände gewählt.
Der Kirchenvorstand (KV) ist das zentrale Gremium für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden. Die Amtsinhaber vertreten die Kirchengemeinde auch in Rechtsgeschäften nach außen.
Erstmals werden alle KV-Mitglieder neu gewählt für eine Amtszeit von vier Jahren.
Erstmals kann man auf Antrag auch kandidieren, wenn man nicht in der betreffenden Gemeinde wohnt.
Für die Kirchenvorstandswahlen am 9.11.2025 gibt es folgende Kandidierendenlisten:
Es besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen können telefonisch, persönlich, per Mail oder Post beim Pfarrbüro angefordert werden. Der Briefwahlumschlag muss spätestens zum Ende des Wahlzeitraums beim Wahlvorstand eingegangen sein.
Am Sonntag, dem 9. November, werden in St. Mariä Empfängnis und St. Ludger und in St. Remigius Kirchenvorstände gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der jeweiligen Gemeinde die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Zur Ausübung des Wahlrechts ist es erforderlich, dass der Wählende in der Wählerliste eingetragen ist.
Jeder Wählende hat maximal 6 Stimmen, kann also bis zu 6 der Kandidierenden ankreuzen.
St. Remigius:
Wahllokal: In der Oberkirche St. Remigius
Öffnungszeit des Wahllokals: 10:20 - 11:10 Uhr (nach der Hl. Messe)
St. Mariä Empfängnis:
Wahllokal: In der Kirche St. Mariä Empfängnis
Öffnungszeit des Wahllokals: 10:40 - 13:15 Uhr (vor und nach der Hl. Messe)