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Am 8. und 9. November werden in unseren Gemeinden neue Kirchenvorstände gewählt.
Der Kirchenvorstand (KV) ist das zentrale Gremium für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden. Die Amtsinhaber vertreten die Kirchengemeinde auch in Rechtsgeschäften nach außen.
Erstmals werden alle KV-Mitglieder neu gewählt für eine Amtszeit von vier Jahren.
Erstmals kann man auf Antrag auch kandidieren, wenn man nicht in der betreffenden Gemeinde wohnt.
Hier finden Sie regelmäßig aktuelle Informationen: